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Das Ferienhaus wird steuerlich als Vermietungsobjekt behandelt; Bau- und Finanzierungskosten fließen in die Steuererklärung ein. Betreut wird die Steuererklärung von **Karin Ballmann** (Steuerberaterin, Großostheim). **Status:** laufend, aktuell im Einspruchsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 2025. ## Chronologie der Steuerberater-Korrespondenz 2026 | Datum | Vorgang | |---|---| | 02.06.2026 | Murat fragt nach der Abgabefrist ("Steuer wir und Robert"); Ballmann antwortet: Frist 31.07., bittet um Unterlagen binnen 2 Wochen | | 12.06.2026 | Ballmann schickt eine ausführliche 18-Punkte-Rückfragenliste zu EÜR und ESt 2025. **Punkt 10 explizit zum Ferienhaus:** *"Ausgaben für 'Ferienhaus': Grundsteuer, Versicherung, gibt es schon Zinsen?"* – bestätigt, dass Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Darlehenszinsen die zentralen steuerlich geltend gemachten Kostenpositionen sind. Weitere Punkte betreffen u. a. fehlende Belege (Konto 1370: Aldi-Beleg, Amazon-Zahlungen), Homeoffice-Tage, diverse private Steuerthemen (nicht ferienhausspezifisch) | | 27.06.2026 | Ballmann liefert die "endgültigen Versionen" von ESt und EÜR 2025, weist aber ausdrücklich zwei offene Positionen aus: **Wohngebäudeversicherung** wurde mangels aktueller Info wie im Vorjahr angesetzt (Schätzwert), ebenso die **Gasabrechnung** – beide als tragbar akzeptiert ("kann man 'leben'") | | 27.06.2026 | Zusätzliche Bitte: Elster-Zugang für "Robert" einrichten (Vorabruf von Finanzamt-Daten) – Robert ist eine weitere von Ballmann betreute Person/Angehöriger, nicht zwingend mit dem Ferienhaus verknüpft | | 24.07.2026 | Murat: "Bescheid 2025" – kurze Mail "Lass uns sprechen." | | 25.07.2026 | Ballmann antwortet: *"ging ja rasend schnell! Komischerweise, aber gut, haben die mehr Vorauszahlungen als ich angesetzt habe, aber mehr Einkünfte aus Lohn! Muss ich nachschauen!"* – der Einkommensteuerbescheid 2025 war also bereits Ende Juli da, mit Abweichungen bei Vorauszahlungen und Lohneinkünften gegenüber der Kalkulation | | **05.08.2026** | **Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025** eingelegt, unter Verweis auf Kaufvertrag Grundstück Hauptstraße 58a und Darlehenszinsnachweis 2025 (bereits bekannt) | ## Bezug zu anderen Unterthemen - Die im Einspruch verwendeten Belege (Kaufvertrag, Zinsnachweis) decken sich mit den Unterthemen Grundstück & Baurecht sowie Baufinanzierung. - Siehe auch Projekt "steuer" → Unterthema "vermietung-hauptstrasse-58a" (dieselbe Immobilie, dort aus Sicht der ESt-Erklärung dokumentiert). ## Nicht gefunden - Der genaue Grund/Streitpunkt des Einspruchs vom 05.08.2026 (worin genau weicht der Bescheid von der Erwartung ab?) ist nicht im Volltext dokumentiert – die Mail vom 25.07. deutet nur allgemein auf Abweichungen bei Vorauszahlungen/Lohneinkünften hin, ohne dass ein klarer Kausalzusammenhang zum Ferienhaus belegt ist. - Kein Ergebnis des für "Ende nächster Woche" (nach dem 25.07.) vereinbarten Telefonats gefunden. - Ob die Wohngebäudeversicherungs- und Gasabrechnungs-Schätzwerte inzwischen durch reale Zahlen ersetzt wurden, ist nicht dokumentiert. - Keine Angaben zur konkreten Höhe der geltend gemachten Vermietungsverluste/-kosten für das Ferienhaus.
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