memory-service

Steuerliche Behandlung / Vermietungsabsicht

Bearbeiten Verlauf
niedrig aktuell offen ferienhaussteuervermietungeinspruch zuletzt geändert 2026-08-10 12:59 von 75f4bb14-ad8c-487f-a15f-8cc82dcf328a
Quellen: mail:Finanzamt Michelstadt, Steuerberaterin Karin Ballmannpaperless:Grundbuch-/Kaufvertragsdokumentemail:Karin Ballmann Korrespondenz, 02.06.-25.07.2026

Das Ferienhaus wird steuerlich als Vermietungsobjekt behandelt; Bau- und Finanzierungskosten fließen in die Steuererklärung ein. Betreut wird die Steuererklärung von Karin Ballmann (Steuerberaterin, Großostheim).

Status: laufend, aktuell im Einspruchsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 2025.

Chronologie der Steuerberater-Korrespondenz 2026

Datum Vorgang
02.06.2026 Murat fragt nach der Abgabefrist ("Steuer wir und Robert"); Ballmann antwortet: Frist 31.07., bittet um Unterlagen binnen 2 Wochen
12.06.2026 Ballmann schickt eine ausführliche 18-Punkte-Rückfragenliste zu EÜR und ESt 2025. Punkt 10 explizit zum Ferienhaus: "Ausgaben für 'Ferienhaus': Grundsteuer, Versicherung, gibt es schon Zinsen?" – bestätigt, dass Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Darlehenszinsen die zentralen steuerlich geltend gemachten Kostenpositionen sind. Weitere Punkte betreffen u. a. fehlende Belege (Konto 1370: Aldi-Beleg, Amazon-Zahlungen), Homeoffice-Tage, diverse private Steuerthemen (nicht ferienhausspezifisch)
27.06.2026 Ballmann liefert die "endgültigen Versionen" von ESt und EÜR 2025, weist aber ausdrücklich zwei offene Positionen aus: Wohngebäudeversicherung wurde mangels aktueller Info wie im Vorjahr angesetzt (Schätzwert), ebenso die Gasabrechnung – beide als tragbar akzeptiert ("kann man 'leben'")
27.06.2026 Zusätzliche Bitte: Elster-Zugang für "Robert" einrichten (Vorabruf von Finanzamt-Daten) – Robert ist eine weitere von Ballmann betreute Person/Angehöriger, nicht zwingend mit dem Ferienhaus verknüpft
24.07.2026 Murat: "Bescheid 2025" – kurze Mail "Lass uns sprechen."
25.07.2026 Ballmann antwortet: "ging ja rasend schnell! Komischerweise, aber gut, haben die mehr Vorauszahlungen als ich angesetzt habe, aber mehr Einkünfte aus Lohn! Muss ich nachschauen!" – der Einkommensteuerbescheid 2025 war also bereits Ende Juli da, mit Abweichungen bei Vorauszahlungen und Lohneinkünften gegenüber der Kalkulation
05.08.2026 Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 eingelegt, unter Verweis auf Kaufvertrag Grundstück Hauptstraße 58a und Darlehenszinsnachweis 2025 (bereits bekannt)

Bezug zu anderen Unterthemen

Nicht gefunden