Das Ferienhaus wird steuerlich als Vermietungsobjekt behandelt; Bau- und Finanzierungskosten fließen in die Steuererklärung ein. Betreut wird die Steuererklärung von Karin Ballmann (Steuerberaterin, Großostheim).
Status: laufend, aktuell im Einspruchsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 2025.
Chronologie der Steuerberater-Korrespondenz 2026
| Datum | Vorgang |
|---|---|
| 02.06.2026 | Murat fragt nach der Abgabefrist ("Steuer wir und Robert"); Ballmann antwortet: Frist 31.07., bittet um Unterlagen binnen 2 Wochen |
| 12.06.2026 | Ballmann schickt eine ausführliche 18-Punkte-Rückfragenliste zu EÜR und ESt 2025. Punkt 10 explizit zum Ferienhaus: "Ausgaben für 'Ferienhaus': Grundsteuer, Versicherung, gibt es schon Zinsen?" – bestätigt, dass Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Darlehenszinsen die zentralen steuerlich geltend gemachten Kostenpositionen sind. Weitere Punkte betreffen u. a. fehlende Belege (Konto 1370: Aldi-Beleg, Amazon-Zahlungen), Homeoffice-Tage, diverse private Steuerthemen (nicht ferienhausspezifisch) |
| 27.06.2026 | Ballmann liefert die "endgültigen Versionen" von ESt und EÜR 2025, weist aber ausdrücklich zwei offene Positionen aus: Wohngebäudeversicherung wurde mangels aktueller Info wie im Vorjahr angesetzt (Schätzwert), ebenso die Gasabrechnung – beide als tragbar akzeptiert ("kann man 'leben'") |
| 27.06.2026 | Zusätzliche Bitte: Elster-Zugang für "Robert" einrichten (Vorabruf von Finanzamt-Daten) – Robert ist eine weitere von Ballmann betreute Person/Angehöriger, nicht zwingend mit dem Ferienhaus verknüpft |
| 24.07.2026 | Murat: "Bescheid 2025" – kurze Mail "Lass uns sprechen." |
| 25.07.2026 | Ballmann antwortet: "ging ja rasend schnell! Komischerweise, aber gut, haben die mehr Vorauszahlungen als ich angesetzt habe, aber mehr Einkünfte aus Lohn! Muss ich nachschauen!" – der Einkommensteuerbescheid 2025 war also bereits Ende Juli da, mit Abweichungen bei Vorauszahlungen und Lohneinkünften gegenüber der Kalkulation |
| 05.08.2026 | Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 eingelegt, unter Verweis auf Kaufvertrag Grundstück Hauptstraße 58a und Darlehenszinsnachweis 2025 (bereits bekannt) |
Bezug zu anderen Unterthemen
- Die im Einspruch verwendeten Belege (Kaufvertrag, Zinsnachweis) decken sich mit den Unterthemen Grundstück & Baurecht sowie Baufinanzierung.
- Siehe auch Projekt "steuer" → Unterthema "vermietung-hauptstrasse-58a" (dieselbe Immobilie, dort aus Sicht der ESt-Erklärung dokumentiert).
Nicht gefunden
- Der genaue Grund/Streitpunkt des Einspruchs vom 05.08.2026 (worin genau weicht der Bescheid von der Erwartung ab?) ist nicht im Volltext dokumentiert – die Mail vom 25.07. deutet nur allgemein auf Abweichungen bei Vorauszahlungen/Lohneinkünften hin, ohne dass ein klarer Kausalzusammenhang zum Ferienhaus belegt ist.
- Kein Ergebnis des für "Ende nächster Woche" (nach dem 25.07.) vereinbarten Telefonats gefunden.
- Ob die Wohngebäudeversicherungs- und Gasabrechnungs-Schätzwerte inzwischen durch reale Zahlen ersetzt wurden, ist nicht dokumentiert.
- Keine Angaben zur konkreten Höhe der geltend gemachten Vermietungsverluste/-kosten für das Ferienhaus.