memory-service
Projekte
/
Selbstständigkeit & Steuererklärung
/
kleinunternehmer-uebergang
Bearbeiten
Unterthema
Titel
Inhalt (Markdown)
Konkreter steuerlicher Klärungspunkt zur korrekten Behandlung der Umsätze Anfang 2025. Tiefenrecherche (10.8.2026): private Mail-Chronologie, insbesondere der Bescheid- und Einspruchs-Thread. **Status: strittig / im Einspruchsverfahren – NICHT final abgeschlossen** (Korrektur ggü. vorherigem, zu kurz gegriffenem Stand "geklärt/abgeschlossen"). ## Sachverhalt - 2024 lag Murats Umsatz bereits bei **68.988 €** (inkl. Umsätzen mit 19% USt) → Kleinunternehmergrenze überschritten → ab 2025 war er **nicht mehr Kleinunternehmer**. - Einnahmen aus **2024er-Rechnungen** (damals noch unter Kleinunternehmerregelung gestellt), die aber erst **2025 zugeflossen** sind, betrugen **16.633,93 €** ("Erlöse Klein-UN" laut EÜR). - Bei der ESt-Veranlagung 2025 hat das Finanzamt diese 16.633,93 € rückwirkend als umsatzsteuerpflichtig behandelt und dem Gewinn aus selbständiger Arbeit **19 % = 3.160 €** hinzugerechnet: **85.423 € statt 82.263 €** (lt. EÜR). ## Chronologie - **29.7.2026** – Murat klärt den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt (Sachbearbeiter bestätigt die o.g. Betrachtung) und schickt Karin eine Zusammenfassung mit zwei offenen Anschlussfragen: 1. Ist die ESt-Erhöhung damit korrekt, also **kein Einspruch nötig**? 2. Was bedeutet das für die **Umsatzsteuer 2025** – müssen die 16.633 € nachversteuert bzw. den Kunden **korrigierte Rechnungen mit ausgewiesener USt** gestellt werden? (siehe auch Unterthema `umsatzsteuer`) - Beide Fragen sind in den durchsuchten Mails **nicht** von Karin beantwortet worden. - **5.8.2026** – Trotz der telefonischen Klärung mit dem Finanzamt legt Murat zur Fristwahrung dennoch **Einspruch** gegen den ESt-Bescheid ein und bittet ausdrücklich um "Prüfung", da die Umsatzsteuerpflicht auf die 2024er-Kleinunternehmer-Einnahmen "aus unserer Sicht nicht zutreffend" sei. D.h. die Position des Finanzamts wird nicht vorbehaltlos akzeptiert, sondern sicherheitshalber angefochten (siehe `est-erklaerung-2025`). ## Offene Punkte (Stand 10.8.2026) - Antwort des Finanzamts auf den Einspruch steht aus. - Antwort Karins zur USt-Nachversteuerungs-/Rechnungskorrektur-Frage steht aus. ## Nicht gefunden - Keine Bestätigung, ob/welche Kunden ggf. korrigierte Rechnungen erhalten haben. - Keine finale rechtliche Einschätzung von Karin zur Erfolgsaussicht des Einspruchs.
Tags (kommagetrennt)
Status
—
offen
wartet
Speichern
Abbrechen