Konkreter steuerlicher Klärungspunkt zur korrekten Behandlung der Umsätze Anfang 2025. Tiefenrecherche (10.8.2026): private Mail-Chronologie, insbesondere der Bescheid- und Einspruchs-Thread.
Status: strittig / im Einspruchsverfahren – NICHT final abgeschlossen (Korrektur ggü. vorherigem, zu kurz gegriffenem Stand "geklärt/abgeschlossen").
Sachverhalt
- 2024 lag Murats Umsatz bereits bei 68.988 € (inkl. Umsätzen mit 19% USt) → Kleinunternehmergrenze überschritten → ab 2025 war er nicht mehr Kleinunternehmer.
- Einnahmen aus 2024er-Rechnungen (damals noch unter Kleinunternehmerregelung gestellt), die aber erst 2025 zugeflossen sind, betrugen 16.633,93 € ("Erlöse Klein-UN" laut EÜR).
- Bei der ESt-Veranlagung 2025 hat das Finanzamt diese 16.633,93 € rückwirkend als umsatzsteuerpflichtig behandelt und dem Gewinn aus selbständiger Arbeit 19 % = 3.160 € hinzugerechnet: 85.423 € statt 82.263 € (lt. EÜR).
Chronologie
- 29.7.2026 – Murat klärt den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt (Sachbearbeiter bestätigt die o.g. Betrachtung) und schickt Karin eine Zusammenfassung mit zwei offenen Anschlussfragen:
1. Ist die ESt-Erhöhung damit korrekt, also kein Einspruch nötig?
2. Was bedeutet das für die Umsatzsteuer 2025 – müssen die 16.633 € nachversteuert bzw. den Kunden korrigierte Rechnungen mit ausgewiesener USt gestellt werden? (siehe auch Unterthemaumsatzsteuer) - Beide Fragen sind in den durchsuchten Mails nicht von Karin beantwortet worden.
- 5.8.2026 – Trotz der telefonischen Klärung mit dem Finanzamt legt Murat zur Fristwahrung dennoch Einspruch gegen den ESt-Bescheid ein und bittet ausdrücklich um "Prüfung", da die Umsatzsteuerpflicht auf die 2024er-Kleinunternehmer-Einnahmen "aus unserer Sicht nicht zutreffend" sei. D.h. die Position des Finanzamts wird nicht vorbehaltlos akzeptiert, sondern sicherheitshalber angefochten (siehe
est-erklaerung-2025).
Offene Punkte (Stand 10.8.2026)
- Antwort des Finanzamts auf den Einspruch steht aus.
- Antwort Karins zur USt-Nachversteuerungs-/Rechnungskorrektur-Frage steht aus.
Nicht gefunden
- Keine Bestätigung, ob/welche Kunden ggf. korrigierte Rechnungen erhalten haben.
- Keine finale rechtliche Einschätzung von Karin zur Erfolgsaussicht des Einspruchs.