Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Eigenbetrieb Bau- und Immobilienmanagement (BIMO), Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach. Ansprechpartner: Frank Slawik (f.slawik@odenwaldkreis.de), Vertretung bei Abwesenheit: Robin Walther. HERO-Kundennummer 1058. Umfangreichster kommunaler Auftraggeber mit mehreren parallelen Teilprojekten an unterschiedlichen Objekten.
1. Grundschule Zell (Waldbachschule), Faltenweg 22, 64732 Bad König – KFW-215 (Heizung) + BAFA-302 (Lüftung)
Baujahr 1966, Nichtwohngebäude, Anbau/Teilsanierung. Honorarangebot ANG-2025-89 (4.900 € netto). Kostenbasis: bepreiste Schätz-LV Heizung-Sanitär-Lüftung (Ing.-Büro Braun/Günter Hoffart, Stand 06/2026) = 430.269,53 € netto, davon Heizung 225.666,77 €, Sanitär (nicht förderfähig) 49.922 €, Lüftung 145.738,50 €.
Förderung (Stand Antragstellung 01.06.2026):
- Heizung über KfW 422 (Kommunen): Wärmepumpe Viessmann Vitocal 200-A Pro (AWO-AC-202.064, 64,4 kW, Luft/Wasser, Kältemittel R32), 30 % Grundförderung. Förderfähige Höchstkosten NWG bei NGF 536 m² → 96.320 € → 28.896 € Zuschuss.
- Lüftung über BAFA BEG EM: 15 % von 135.626,50 € (ohne Umluft-Küchenhaube) → 20.344 €, plus Baubegleitung bis 1.340 €.
- Gesamtfördersumme ca. 50.580 €.
- Anträge eingereicht 01.06.2026: BAFA-Lüftung TPB-ID QN8XVOWSXR (förderf. 150.000 € + 2.680 € BB); KfW-Heizung gBzA-ID 9HE87B46W974P8M (förderf. 150.000 € + 5.000 € BB, gültig bis 01.12.2026).
- 02.06.2026: Murat übersendet Frank Slawik eine strukturierte Förderübersicht per Mail (nach mehreren internen Entwürfen); Slawik: "topp aufbereitet…Klasse!"
⚠️ Offener Klärungspunkt 1 – Kältemittel-Unstimmigkeit (subventionserheblich): Die gBzA bejaht "natürliches Kältemittel = Ja" und beantragt damit den 5-%-Effizienzbonus (→ 35 % statt 30 %). Das tatsächlich im LV geführte Leitfabrikat Vitocal 200-A Pro läuft jedoch mit R32, einem synthetischen (nicht natürlichen) Kältemittel und Luft als Wärmequelle – korrekt wären nur 30 %. Murat wies bereits in der Förderübersicht vom 02.06.2026 explizit darauf hin: "das LV-Leitfabrikat läuft mit R32, das müssen wir vor der Vergabe sauber ziehen." Die Diskrepanz muss vor der Verwendungsnachweisstellung geklärt werden: entweder Umstellung auf ein Gerät mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan, dann korrekt 35 %) oder Korrektur der gBzA/gBnD auf 30 %. Wer klären muss: Murat (fachlich, gegenüber Slawik) in Abstimmung mit dem ausführenden Heizungsbauer/Hersteller zur Geräteauswahl; bis wann: spätestens vor Fertigstellung/gBnD, da sonst eine unrichtige Angabe im Verwendungsnachweis droht. Bislang keine Dokumentation einer finalen Entscheidung gefunden.
Offener Klärungspunkt 2 – Nettogrundflächen-Abweichung: 02.06.2026, Slawik meldet der KfW direkt (Murat in CC): tatsächliche NGF nach Umbau beträgt 735,11 m², nicht die im Antrag angesetzten 536 m² – mit Auswirkung auf den Zuschuss. 08.06.2026: KfW-Antwort (kontakt@dialog.kfw.com) – die einmal erteilte Zuschusszusage kann NICHT nachträglich erhöht werden; eine Korrektur der NGF ist nur über die gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) möglich, zusätzlich mit formlosem Schreiben des Fachunternehmens. Slawik reagiert irritiert ("finde das widersprüchlich") und schlägt Telefonat vor; Murat bietet als Alternative eine Neuerstellung der gBzA-Nummer an, weist aber auf die reguläre 6-Monats-Sperrfrist nach Storno hin, die geklärt werden müsste. Status dieser Klärung nicht abschließend dokumentiert – zu prüfen, ob die gBnD-Route eingeschlagen wurde oder ob die Diskrepanz bewusst als Verlust ("536 m² Förderbasis") hingenommen wird.
2. Gymnasium Michelstadt, erbacher Str. 23, 64720 Michelstadt – C-Bau Gebäudehülle (ÖT-242)
Baujahr 1978, Sanierungsjahr (Bezug) 2023. Umfangreiche EVEBI-Berechnungsdokumentation vorhanden (C-Bau.evex, mehrere Berechnungsdokumentationen Bestand/Referenz/Saniert). GEG-2024-Erfüllungsnachweis vom 24.09.2025 zeigt: Primärenergiebedarf-Plan 237,6 kWh/(m²a) gegen Anforderung ≤128,2 kWh/(m²a) nicht erfüllt; auch die Wärmedurchgangskoeffizienten opaker/transparenter Außenbauteile liegen über den GEG-Höchstwerten (Ist 0,91/3,48 W/(m²K) gegen zulässig 0,56/2,66) – Fazit im Erfüllungsnachweis: "Das Gebäude entspricht nicht den Anforderungen gemäß GEG 2024!" Wärmeerzeugung ausschließlich Gas-Brennwert (0 % EE-Anteil), CO₂-Emissionen 98.000 kg/a. Gebäudevolumen 6.300 m³, Nutzfläche 1.847 m², Fensterfläche 349 m². Status: Angebotserstellung (weiterhin offen zum Rechercheszeitpunkt).
3. Zulassungsstelle Erbach, Michelstädter Str. 12 – Dach Südflügel (BAFA-314) + Fassade Neubau (BAFA-315)
- 07.07.2026: Slawik präzisiert per Skizze, dass es NICHT um das Dach des denkmalgeschützten Altbaus geht, sondern um diverse Seitenbauten im Bereich Zulassungsstelle/Verwaltungsbau; Bereich "Verbindungsbau" wird ausgeklammert (nur Putzerneuerung). U-Wert-Vorgaben Fassade: 180 mm / 280 mm / 120 mm Mineralwolle WLG 035 (bauteilabhängig gestaffelt).
- 07.07.2026: Murat legt zwei separate Anträge an (OGD/Südflügel und Fassade) und bittet um Rückmeldung, sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist.
- 08.07.2026: Slawik meldet, das Hauptgewerk "Dämmung Fassade" sei nun ausgeschrieben – Förderantrag kann angestoßen werden.
- 09.07.2026: Slawik nimmt beide Angebote formal an ("Hiermit nehmen wir Ihr beigefügtes Angebot an") für beide Verfahren (OGD Südflügel und Neubau Fassadensanierung).
- Status: beide Projekte "Umsetzungsbeginn" (lt. Bestandsstatus, konsistent mit Doppelannahme vom 09.07.2026).
4. Grundschule Lützelbach (KFBA-208, KFBA-222) – abgeschlossen
Sanierung Kindergarten/Grundschule Lützelbach, bereits abgeschlossen; GEG-Erklärung Schule vorhanden (Erklärung_Schule.pdf/docx). Keine neuen Vorgänge in dieser Recherche gefunden – bleibt Referenzprojekt.
Sonstiges
03.08.2026: Murat sendet Slawik proaktiv eine Einordnung des GModG (verkündet 28.07.2026, löst GEG ab) auf den BIMO-Gebäudebestand herunter: Gebäudeautomationspflicht (§56) für NWG mit Heiz-/Klimaleistung >70 kW bis 31.12.2029, plus automatische Beleuchtungssteuerung – fachliche Vorausschau ohne unmittelbaren Projektbezug, aber relevant für kommende BIMO-Investitionsplanung.
Nicht gefunden
- Keine dokumentierte finale Entscheidung zur Kältemittel-Frage (Gerätewechsel vs. gBzA-Korrektur) bei Grundschule Zell.
- Keine dokumentierte finale Klärung der NGF-Korrektur (gBnD-Weg) bei Grundschule Zell KFW-215.
- Keine weiteren Detaildokumente zu Gymnasium Michelstadt ÖT-242 nach der GEG-Erfüllungsnachweis-Erstellung (24.09.2025) bis zum aktuellen Angebotsstatus – Lücke zwischen Konzeptphase und Angebotserstellung.